WELTERBE DER MENSCHHEIT
Die Welterbekonvention ist ein 1972 zwischen den Mitgliedsstaaten der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) geschlossener Vertrag. Ihre Ziele sind Erfassung, Schutz, Erhaltung und Präsentation des Erbes sowie seine Weitergabe an künftige Generationen sicherzustellen. Das in die Welterbeliste aufgenommene Erbe stellt einen unschätzbaren und unersetzlichen Reichtum für die ganze Menschheit dar. Seine Wahrung ist ein bedeutender Faktor der Inwertsetzung und Wahrung der Diversität der menschlichen Kulturen und ihrer Umwelt. Das Handeln für das Erbe ist Teil der Förderung des Friedens durch die Wahrung der kulturellen Vielfalt und den Dialog zwischen Kulturen jenseits aller Unterschiede.
2015 lagen 41 der 1031 Kultur- oder Naturerbestätten der in die Welterbeliste aufgenommenen Stätten in Frankreich